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Datenrettung
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
![]() ![]() AGB's für DatenrettungAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KUERT Datenrettung Deutschland GmbH für Datenrettung gültig ab 01. 06. 2008 1.1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 1.2. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von Kuert schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsverbindungen. 2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. 2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. 2.3. Mit dem Eingang des unterfertigten Analysauftrages,der technischen Information und dem Datenträger gilt der Auftrag als erteilt. 3.1. Zwischen dem Auftraggeber und KUERT Datenrettung Deutschland GmbH (nachfolgend KUERT) wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. 3.2. KUERT bemüht sich, im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages durch Anwendung seiner technologischen Mittel, Erfahrung und Kenntnisse, dass die für den Auftraggeber nicht mehr zugänglichen Daten möglichst wiederverwendbar werden und ein etwaiger Schaden dadurch vermieden bzw. gering gehalten werden kann. 3.3. KUERT kann aber für den Erfolg einer Datenrettung keine Garantie oder Haftung übernehmen. 3.4. Analyseauftrag: 3.4.1. Der Auftraggeber erteilt zu Beginn den Auftrag zur Analyse des Datenträgers. 3.4.2. Das Ergebnis ist ein Gutachten über Art und Umfang des Datenverlustes, Möglichkeiten der Wiederherstellung, die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Datenrekonstruktion und die Kosten der erforderlichen Maßnahmen. 3.4.3. Die Analyse wird innerhalb des auf dem Auftragsformular angegebenen Zeitraumes durchgeführt. 3.4.4. Wird aus technischen Gründen mehr Zeit für die Analyse benötigt, erhält der Auftraggeber vor Ablauf dieser Frist eine entsprechende Mitteilung. 3.4.5. Die Zeitrechnung beginnt, sobald der unterschriebene Analyseauftrag, die technischen Informationen und der Datenträger KUERT zur Bearbeitung vorliegen und über den vom Auftraggeber für die Analyse geschuldeten Betrag verfügen kann. 3.4.6. Die Bearbeitung erfolgt für den gewählten Zeitraum in der Reihenfolge des zeitlichen Einganges, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. 3.4.7. Das Ergebnis wird dem Auftraggeber nach Abschluß der Analyse umgehend mitgeteilt und beinhaltet unter anderem den geschätzten Kostenaufwand der Datenrettung 3.5. Datenrettung: 3.5.1. Wird durch den Auftraggeber nach dem vorliegen des Analyseergebnisses eine Datenrettung gewünscht, wird der Auftrag zur Datenrettung von diesem durch Übermittlung des unterfertigten Auftrages, welcher Bestandteil des Analyseergebnisses ist und auf diesem basiert, erteilt. 3.5.2. Mit Unterfertigung und Übersendung des Datenrettungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber mit der Höhe der Vergütung zuzüglich eventueller anfallender Nebenkosten (Ersatzteile, Versandkosten usw.) einverstanden. Die Vergütung basiert auf dem im Analyseergebnis angenommenen Aufwand (=Kostenvoranschlag). Für die Richtigkeit dieses Vorschlages wird jedoch keine Gewähr geleistet. 3.5.3. Geringfügige Überschreitungen des Voranschlages muss der Auftragnehmer daher hinnehmen. Sollten daher trotz sorgfältiger Diagnose bei der Datenrettung unvorhergesehene Probleme hervortreten, die mit einer beträchtlichen Erhöhung des angenommenen Zeit- und Kostenaufwandes verbunden sind, so teilen wir dieses sobald es uns gewahr wird, unverzüglich dem Auftraggeber mit. Sollte der Auftraggeber mit der dadurch verbundenen Entgelterhöhung nicht einverstanden sein, so muss er KUERT unverzüglich davon unterrichten ansonsten seine Zustimmung zu dieser als erteilt gilt. Ist der Auftraggeber mit der Entgelterhöhung nicht einverstanden, so kann er vom Vertrag zurücktreten, muß allerdings KUERT die bisher geleistete Arbeit vergüten. 3.5.4. KUERT beginnt mit der Datenrettung erst, wenn der Auftrag zur Datenrettung vorliegt und über den vom Auftraggeber für die Datenrettung geschuldeten Betrag verfügen kann. 3.5.5. Die wiederhergestellten Daten werden dem Auftraggeber auf einem vereinbarten Medium zur Verfügung gestellt. 3.6. Servicearten: 3.6.1. Standardservice: Die Analyse des Datenträgers bzw. die Datenrettung erfolgt während der Geschäftszeiten in Abhängigkeit des Einlangens der erforderlichen Unterlagen und Bezahlung. 3.6.2. Express-Service: Die Analyse des Datenträgers bzw. die Datenrettung erfolgt bevorzugt während der Geschäftszeiten nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen und Bezahlung. 3.6.3. Notfall Service: Die Analyse des Datenträgers bzw. die Datenrettung erfolgt unmittelbar nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen und Bezahlung. 4.1. Alle Preise, Kostenvoranschläge und Terminzusagen erfolgen ohne Gewähr und sind daher dann unverbindlich, wenn unvorhersehbare Preisänderungen durch Drittanbieter oder unvorhersehbare Mehrarbeit bei Leistungen zur Datenrettung eingetreten sind (siehe auch Punkt 3.5.2.f). 4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die gesondert zu entrichten ist. 4.3. Die Bekanntgabe von Lieferzeiten erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die tatsächlichen Transportzeiten des jeweils beauftragten Unternehmens. Für Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten haften wir nicht. 4.4. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des Datenträgern auf dem Transport trägt der Auftraggeber, und zwar sowohl für die Zusendung des Auftraggebers als auch für die Rücksendung an den Auftraggeber. Für Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung entstanden sind, übernimmt KUERT keine Haftung. 4.5. KUERT sendet alle Datenträger zur Bearbeitung in eines der KUERT-eigenen Datenrettungslabors (Bochum/Deutschland, Budapest/Unarn) mit einem geeigneten Transportunternehmen. Eine Transportversicherung für jeden internen Transport gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit einer Versicherungssumme von 3.000 € je Datenträger ist vorhanden. Versichert ist hierbei der Wert des Transportgutes (des Datenträgers), nicht jedoch der Wert der Daten (ideeller Wert). 4.6. Die Abholung von Datenträgern erfolgt nur auf Wunsch und diesfalls im Auftrag und im Namen des Auftraggebers. Mit Übergabe der Datenträger an den jeweiligen Transportunternehmer geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. KUERT ist nicht für die Organisation, Bezahlung, Verpackung und des Transports des avisierten Datenträgers zu und von KUERT verantwortlich. In keinem Fall geht die Gefahr auf KUERT über. 4.7. Die Datenträger werden mit einem Transportunternehmen in eines der Datenrettungslabors von KUERT (Bochum/Deutschland, Budapest/Ungarn) verbracht. 4.8. Höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Aussperrung oder unverschuldete andere Ereignisse verändern vereinbarte Termine oder Fristen um die Dauer der Störung. 4.9. Das Entgelt für Diagnose und Datenrettungsmaßnahmen ist im voraus zu entrichten, sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 4.10. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die von KUERT erbrachte Dienstleistungen verpflichtet, nicht für das Eintreten eines Erfolges. 4.11. Sämtliche Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet. Eine Zahlung ist dann erfolgt, wenn die Forderung KUERT unwiderruflich gutgeschrieben worden ist. 4.12. Gegenüber Ansprüchen von KUERT ist eine Aufrechnung unzulässig. Unerlaubte Abzüge werden nachbelastet. 4.13. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen gegen KUERT ist ausgeschlossen. 5.1. Der Auftraggeber erklärt mit Auftragserteilung, dass er rechtmäßig im Besitz des überlassenen Datenträgers ist und ohne Einschränkungen zur Verfügung über die darauf befindlichen Daten berechtigt ist. 5.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. 5.3. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und für auftragsfremde Zwecke nicht verwendet oder weitergeleitet. 5.4. Daten im Rahmen von Datenrettungsmaßnahmen werden nur für die Rückgewinnung zwischengespeichert. Nach erfolgter Datenrettungsmaßnahme ohne Mängelanzeige des Auftraggebers nach 14 Tagen werden diese von den Datenservern gelöscht. 6.1. Die Analyse oder die weitere Diagnose ist keine Garantie für das Gelingen der Datenrettung. 6.2. KUERT übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend die Gewähr für die Wiederherstellung aller Daten oder Teile davon. 6.3. KUERT gibt keine weiteren Garantien in Bezug auf die Anwendbarkeit, volle Funktionsfähigkeit, oder dafür, ob alle durch KUERT wiederhergestellten Daten für den Auftraggeber von Nutzen sind, obwohl die Daten nach einer Datenrettung 100% logisch in Ordnung zu sein scheinen. 6.4. Mängelanzeigen bedürfen der Schriftform und sind innerhalb 7 Tagen nach Datenzustellung mitzuteilen. Sofern innerhalb dieses Zeitraumes keine Beanstandung erfolgt, betrachtet KUERT dies als Bestätigung, dass die Leistung als ordnungsgemäß erbracht wurde und diese genehmigt wurde. 7.1. Für alle Parteien gilt der Gerichtsstand D-44737 Bochum. 7.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird, die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. 8.2. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken. |

